Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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(b) Rechtstheorie: "Basic skills".
(c) Rechtsinformatik: Entwicklung von Informations- und Autorensystemen
(a) Das aktuelle Forschungsinteresse auf dem Gebiet des Strafrechts gilt den Strukturen, deren Darstellung in einem computergestützten Lernprogramm zum Allgemeinen Teil des Strafrechts vorgenommen wurde. Auf diese Weise soll in der Lehre ein mit den herkömmlichen Methoden (Vorlesung, Buch) nicht mögliches Training strafrechtlicher Strukuren anhand zahlreicher Fälle ermöglicht werden.
(b) Rechtstheoretische Forschungsinteressen gelten den juristischen "Basic-Skills" (Verbesserung der Fähigkeiten beim Umgang mit Komplexität und Unbestimmtheit als Grundlage aller juristischen Arbeit. Strukturdenken und Normalfalldenken als Grundlage ökonomischen Lernverhaltens. Verhandeln als Alternative zum Rechtsstreit. Statement, Plädoyer und Präsentation in der juristischen Berufspraxis). Es werden auch entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten.
(c) Die Forschungsinteressen auf dem Gebiet der Rechtsinformatik betreffen die Entwicklung von juristischen Informations- und Autorensystemen. In Lehrveranstaltungen werden die Studenten Grundlagenkenntnisse auf dem Gebiet der Rechtsinformatik sowie der Computeranwendungen geboten (z.B. OCR-Bearbeitungen mit dem Scanner, Kommunikation im Internet). Weiterführende Veranstaltungen stellen den Stand der Forschungen, die Arbeitsweise von juristischen Informationssystemen (Online- und Offlinesysteme) sowie zukünftige Entwicklungen (z.B. im Bereich der Hypertext-, Hypermedia- und Expertensysteme) dar. Weitere Aktivitäten: Normfall Pilotprojekt, Betrieb von insgesamt vier Servern, darunter ein WWW-Server (../../../../../j03/ usw.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96